1. Impressum / Angaben nach dem TMG und der DL-InfoV

a) Allgemeine Angaben und Kontakt

Kanzlei Schulz & Kollegen
Anwaltsgesellschaft bürgerlichen Rechtes und Notare

Notar Lars-Olaf Schulz
Jahnstraße 14-16 
64846 Groß-Zimmern
Tel. 06071 – 738338
Fax 06071 – 738339
E-Mail info@notarkanzlei-schulz.de
Web www.notarkanzlei-schulz.de
Umsatzsteuer-Nr. 008 305 60108

 

b) Rechtsform und Vertretungsverhältnisse:

Gesellschaft bürgerlichen Rechtes

  • vertreten durch die alleinigen Sozien Rechtsanwalt und Notar Fritz Bergemann-Gorski mit Sitz in Reinheim und Rechtsanwalt und Notar Lars-Olaf Schulz mit Sitz in Groß-Zimmern.

 

c) Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG):

008 305 60108 (FA Dieburg)

 

d) Berufsbezeichnungen und zuständige Kammern; Dienstaufsicht:

Die Anwälte sind unter der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der aufsichtsführenden Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/17009801, Fax: 069/17009850 (http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de).

Die Notare sind darüber hinaus unter der Berufsbezeichnung „Notar“ in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Notarkammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/17009802, Fax: 069/17009825 (www.bnotk.de).

Die notarielle Dienstaufsicht führt der Präsident des Landgerichts Darmstadt.

 

e) Berufsrecht:

Die Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts wird durch das anwaltliche Berufsrecht, namentlich die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union geregelt. Für Mandate, die vor dem 01.07.2004 erteilt wurden, gilt anstelle des RVG weiter die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Diese berufsrechtlichen Normen sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht oder können auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik Berufsrecht (http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg) eingesehen werden.

Die Ausübung des Amts des Notars wird durch spezifisches notarielles Berufsrecht, namentlich die Bundesnotarordnung (BNotO), das Beurkundungsgesetz (BeurkG), die Richtlinien der Notarkammer, die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot), die Kostenordnung (KostO) und den Europäischen Kodex des notariellen Standesrechts geregelt. Diese berufsrechtlichen Normen sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht oder können auf der Website der Bundesnotarkammer www.bnotk.de in der Rubrik Der Notar und dort unter Berufsrecht (http://www.bnotk.de/Notar/Berufsrecht/index.php) eingesehen werden oder durch Klicken auf die vorstehenden unterstrichenen Bezeichnungen der einzelnen Normen.

 

f) Multidisziplinäre Tätigkeiten / berufliche Gemeinschaften:

Die Wahnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a ABs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird daher immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt, insbesondere auch mit Mandaten des jeweils anderen Teils der Bürogemeinschaft.

 

g) Außergerichtliche Streitschlichtung:

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (http://www.brak.de/seiten/04_09_66.php), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.

 

h) Berufshaftpflichtversicherung

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO (nachzulesen z.B. bei http://bundesrecht.juris.de/brao/__51.html).

Die Rechtsanwälte und Notare Fritz Bergemann-Gorski und Lars-Olaf Schulz sind bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf berufshaftpflichtversichert.

Notarinnen und Notare sind aufgrund der Bundesnotarordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 19a BNotO (nachzulesen z.B. bei http://www.bnotk.de/Notar/Berufsrecht/BNotO/BNotO_Teil_I.php#Abschnitt_1).

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes der vorstehenden Berufshaftpflichtversicherungen umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Bundesrechtsanwalts- und Bundesnotarordnung.

2. Haftungsausschluss

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3. Urheberrechtsschutz

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